Bericht
Schulpsychologische Berichte sind streng vertraulich und höchstens zwei Jahre gültig.
Sie werden verfasst, um wichtige Informationen aus Gesprächen, Beobachtungen und Abklärungen festzuhalten und Massnahmen zu empfehlen.
Je nach Situation werden auch Kurzberichte, Briefe oder Bestätigungen verfasst. Eltern und Schule erhalten ein Exemplar.
Lehrpersonen haben bei der Schulverwaltung oder bei der Schulleitung Einsichtsrecht. Das Kopieren ist untersagt.
Berichte werden in den Gemeinden nach Entlassung des Kindes aus der obligatorischen Schulpflicht und im SPD zusammen mit den übrigen Akten nach zehn Jahren vernichtet.
Mit Einverständnis der Eltern werden Berichte an weitere Personen wie Therapeuten/innen oder andere Fachstellen verschickt.
Bei Übertritt in eine andere Schulgemeinde kann mit Einwilligung der Eltern die übergebende Schulgemeinde oder der SPD den Bericht weiterleiten.
Weitere Informationen finden Sie unter Downloads
«Merkblatt Berichte» (download PDF-Datei)
Für die Abklärungsergebnisse werden im Bericht Prozentränge (PR) oder Standardwerte (SW) sowie die verwendeten Testverfahren genannt:
Für die kognitiven Fähigkeiten sind dies z.Bsp. HAWIK-IV, K-ABC, IDS, CPM /SPM SON-R und für die schulischen Fertigkeiten
z.Bsp. SLRT-II, HSP, DRT, ZaReKi-R, RZD, BesMath. Je nach Anmeldungsgrund werden spezifische Tests (z.Bsp. FAST, WET, FEW-2, d2) und Fragebögen verwendet
(z.Bsp. FEEL-KJ, SDQ, BAV). Die Auswahl, Anwendung und Interpretation von Tests und Fragebögen gehört in die Hände von Fachpersonen!
Beschreibungen der Tests finden Sie unter www.testzentrale.ch. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Schulpsychologin / den zuständigen Schulpsychologen.