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Schulpsychologischer Dienst des Bezirks Horgen

Beratung / Sonderpädagogische Massnahmen der Volksschule

Sonderpädagogische Massnahmen der Volksschule


Weitere Informationen unter: www.vsa.zh.ch  Schulbetrieb & Unterricht  Sonderpädagogik
 
Integrative Förderung (IF)
IF ist eine Massnahme für Schüler/Schülerinnen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen (Probleme als auch besondere Stärken und Begabungen) in den Bereichen allgemeines Lernen, Schreiben und Lesen, mathematisches Lernen oder Umgang mit Anforderungen und Menschen. IF wird in der Regel durch eine schulische Heilpädagogin erteilt, die eng mit der Klassenlehrperson zusammenarbeitet. Die Lernziele entsprechen dem Lehrplan oder werden individuell angepasst.
 
Begabtenförderung
Die Begabtenförderung unterstützt Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägt hohen Begabungen und mit auftretenden oder zu erwartenden Schulschwierigkeiten. Sie ermöglicht dem Kind Anregungen auf einem hohen Niveau, fördert das Wissen und Können in seinem Spezialgebiet und unterstützt eine harmonische Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit. Begabtenförderung wird nur in einzelnen Gemeinden angeboten.
 
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Kinder, deren Deutschkenntnisse zu gering sind, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, besuchen die DaZ-Förderung. Es werden drei Formen unterschieden: DaZ im Kindergarten (integrativ), DaZ-Anfangsunterricht und DaZ-Aufbauunterricht (jeweils integrativ und separativ möglich). DaZ im Kindergarten ist für Kinder, die mit geringen oder ohne Deutschkenntnisse in den Kindergarten eintreten. Primarschüler, welche erst im Verlauf der Primarschulzeit in die Schweiz ziehen und zuwenig oder gar kein Deutsch können, erhalten zuerst DaZ-Anfangsunterricht und danach zusammen mit den Schülern, die bereits im Kindergarten DaZ-Förderung erhielten, DaZ-Aufbauunterricht.
 
Logopädietherapie
Die Logopädietherapie unterstützt Kinder mit Sprech- und Sprachschwierigkeiten (verzögerte Sprachentwicklung, sprachliche Ausdrucksschwäche, fehlerhafte Sprachbildung, Artikulationsprobleme, Stottern etc.) in ihrer mündlichen und schriftlichen Sprachentwicklung. Sie fördert die sprachliche Kommunikationsfähigkeit und stärkt dadurch das Selbstvertrauen und die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder.
 
Psychomotoriktherapie
Die Psychomotoriktherapie hat zum Ziel, dem Kind mehr Sicherheit in der Steuerung seiner Bewegungen zu vermitteln. Die Therapie fördert die Fähigkeiten des Kindes in den Bereichen Grobmotorik (Bewegungen des ganzen Körpers), Feinmotorik (manuelle Tätigkeiten) und Grafomotorik (Schreibfertigkeiten). Dies wird durch geeignete Bewegungsübungen und Spiele erreicht und dient auch dem Erwerb von grösserer Sicherheit im persönlichen und sozialen Umgang.

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Psychotherapie
Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut begleitet und unterstützt das Kind im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung, wenn das schulische Fortkommen aus emotionalen Gründen stark beeinträchtigt ist. Je nach Förderzielen wird mit dem Kind, dessen Eltern, mit der Lehrperson oder mit der ganzen Familie gearbeitet. Das Kind soll befähigt werden, sich in seinem familiären und schulischen Umfeld der Situation angepasst zu verhalten und zu entwickeln. Die Massnahme Psychotherapeutie setzt in der Regel eine schulpsychologische Abklärung voraus.
 
Angebote für Kinder mit Hör- und Sehbehinderungen
Seh- und hörbeeinträchtigte Kinder sollten nach Möglichkeit integrativ am Wohnort beschult werden können. Das kantonale Zentrum für gehörlose und schwerhörige Kinder Zürich (www.zgsz.ch) bietet audiopädagogische Beratung und Unterstützung (B + U) für eine integrative Beschulung am Wohnort oder eine Tagesschule an. Die Schule für Sehbehinderte Zürich (www.stadt-zuerich.ch/sfs) bietet Beratung und Unterstützung für eine integrative Beschulung am Wohnort oder eine Tagesschule an.
 
Heilpädagogische Früherziehung (HFE)
Kinder im Vorschulalter mit Entwicklungsverzögerungen im motorischen, sprachlichen oder kognitiven Bereich können durch die Frühberatungs- und Therapiestelle RGZ (www.rgz-stiftung.ch) in Horgen, oder durch eine freischaffend praktizierende Heilpädagogin bereits vor dem Kindergarteneintritt gefördert werden.
 
Kleinklasse
Die Kleinklasse unterstützt Kinder mit besonders hohem Förderbedarf, während der Primarschulzeit. Neben den klassen- und stufenbezogenen Lernzielen, fördert sie das Kind auch in den Bereichen allgemeines Lernen, Umgang mit Anforderungen und Umgang mit Menschen. Eine kleinere Klassengrösse (8 – 12 Schüler) ermöglicht einen differenzierten Unterricht, der an die individuellen Förderziele der Kinder angepasst ist. Kleinklassen werden nur in einzelnen Gemeinden angeboten.
 
Einschulungsklasse
Die einjährige Einschulungsklasse ist für Kinder gedacht, die zum Zeitpunkt des regulären Übertritts in die Primarstufe den Anforderungen in der 1. Klasse noch nicht gewachsen sind und für die ein weiterer Verbleib im Kindergarten nicht angebracht ist. Hier werden die kognitiven, sprachlichen, motorischen, sozialen und emotionalen Voraussetzungen für den Übertritt geschaffen. In den Gemeinden ohne Einschulungsklasse, werden die Kinder in eine 1. Regelklasse mit IF integriert.
 
Sonderschulung
Sonderschulung kann für Kinder mit körperlichen Behinderungen oder für Kinder mit starken Lern,- Sprach- und Verhaltensstörungen nötig sein, die nicht im Rahmen der Regelklasse gefördert werden können. Es werden drei Formen unterschieden: Integrierte Sonderschulung, externe Sonderschulung und Einzelunterricht. Eine schulpsychologische Abklärung ist jeweils zwingend erforderlich.
 
Integrierte Sonderschulung (IS):
Schülerinnen und Schüler besuchen eine Regelklasse und werden einzeln oder als Gruppe durch Fachpersonen (z.B. durch Schulischen Heilpädagogen) unterstützt.
 
Separative Sonderschulung:
Hierzu gehören die Beschulung in Tagessonderschulen und in Schulheimen sowie time-outs und kinderpsychiatrische Stationen.
 
Einzelunterricht:
Einzelunterricht wird nur in Ausnahmefällen und befristet angeordnet (z.B. schwere Krankheit, schwere Verhaltensauffälligkeit).

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