Abklärungen

Bei Lern- Leistungs- oder Verhaltensschwierigkeiten sollte in der Schule zuerst ein Schulisches Standortgespräch (SSG) erfolgen. Bestehen Unsicherheit oder Uneinigkeit wird das Kind im gegenseitigen Einverständnis schriftlich (siehe Anmeldeformular) bei uns angemeldet. Eltern haben auch die Möglichkeit, sich für eine oder zwei Beratungen telefonisch bei uns anzumelden. 

 
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Erstgespräch

Eltern und Kind werden eingeladen. Das Erstgespräch dient zur Klärung des Auftrages. Es werden relevante Informationen über die familiäre beziehungsweise schulische Vorgeschichte und die aktuelle Fragestellung zusammengetragen. Bei Bedarf ziehen wir Übersetzer/-innen bei. 

 
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Diagnostik

Wir erfassen Stärken und Schwächen während einem oder mehreren Terminen mit dem Kind oder der/dem Jugendlichen. Die Untersuchung kann Gespräche, Testerhebungen, Spiel- und/oder Unterrichtsbeobachtung beinhalten. Je nach Auftrag werden Persönlichkeitsentwicklung, Intelligenz und Wahrnehmung, sprachliche und motorische Fähigkeiten, schulische Fertigkeiten, Arbeitsverhalten und Sozialverhalten erfasst. Die Untersuchung dauert in der Regel zwei bis sechs Stunden. Die Ergebnisse und Informationen werden von der Schulpsychologin, dem Schulpsychologen ausgewertet. 

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Auswertungs- und Beratungsgespräch(e)

Die Sichtweisen aller beteiligten Personen werden zusammengetragen und die Erkenntnisse und Befunde aus dem bisherigen Prozess erklärt. Wir zeigen anhand der erhobenen Testergebnisse auf, wo Unterstützungsbedarf besteht, machen Empfehlungen und suchen gemeinsam mit allen Beteiligten nach neuen Handlungsmöglichkeiten.

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Schriftliche Dokumentation

Die Abklärungsergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst und die Empfehlungen begründet. Sowohl die Schulpflege, als auch die Erziehungsberechtigten erhalten ein Exemplar. Schulpsychologische Berichte sind vertraulich und höchstens zwei Jahre gültig. Die Schulpflege entscheidet, abgestützt auf die Ergebnisse und Empfehlungen des SPD, über die Durchführungen der Massnahmen. 

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